Aequitas Auszug aus einer Schrift des Plinius Deseglieri |
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Und so ist es wohl wahr: Legitim ist das Regieren eines Herrschers, wo dieses Regieren der göttergewollten Ordnung dient. Und so ist es der Wille der Viere, daß die Obrigkeiten eingerichtet, um rechtschaffen zu herrschen und zu entscheiden zum Wohle aller. Doch wohl wahr ist auch : Ein Herrscher, eine Obrigkeit regiert illegitim,
wenn dessen Handeln wider der göttergewollten Ordnung, wider Erfüllung
der Götter Gebote ist. Aber so werden nun einige fragen ist es nicht die Obrigkeit selbst, das Lehen und die durch das Lehen eingesetzte Gerichtsbarkeit, die "iustitia", die das Fundament eines Reiches ist? Ist es nicht die iustitia, die es verbietet, daß eine Herrschaft nicht einer Räuberbande gleichgestellt werden kann? Zunächst ist diese Frage mit einem Ja zu beantworten. Als Begründung wird man anführen, daß unser erhabener König Hilgorad I., rex Falandria, gegeben hat die rechtliche Selbstverwaltung in die Hände der Ritterschaft in Anerkennung und im Bewußtsein der Verlässlichkeit seiner loyalen Lehensherren und tugendhafter Ritterehre. Die Ritter sind betraut vom König, für Recht und Ordnung zu sorgen. Und seine durchlauchte Majestät, König Hilgorad I. hat in seiner Weisheit und in Anbetracht der besonderen Bedeutung der Insel Siebenwind, deren Lehensrechte er an die Ritter der Sieben Winde übertragen hat, ein Gesetz zur Errichtung eines Königlichen Gerichtes auf Siebenwind erlassen, welches der Ritterschaft zur Seite stehen soll, auf daß iustitia das Fundament der Obrigkeit Siebenwinds sei. Doch ist damit die Möglichkeit ausgeschlossen für eine Regentschaft der Lehensherren, welche wissentlich oder unwissentlich wider der göttlichen Ordnung und den göttlichen Geboten ist? Und wenn diese Möglichkeit nicht auszuschließen ist, wer mag dann erkennen, urteilen , daß die Herrschaft eine wider den göttlichen Geboten handelnde Herrschaft ist? Ad primum ist nicht auszuschließen diese Möglichkeit. Ad secumdum ist es aber der Rat der Diener der Viere, welche ihr Leben hingeben um die Tiefe der göttlichen Moral zu erforschen, und durch welche gewährleistet ist, daß eine Herrschaft den Göttern gefällig ist. Doch was ist, wenn eine Herrschaft , von dem alle Gerechtigkeit ausgehen soll, die vier heiligen Kirchen dieser iustitia selbst unterwirft? Sollte es nicht sein, dass eher umgekehrt sich die iustitia zu unterwerfen hat der heiligen Vier Kirchen da selbst, um überhaupt erhindern zu können eine wider den göttlichen Geboten handelnde Herrschaft? Und so ist zu fordern, dass die iusitia der heiligen vier
Kirchen neben, wenn nicht über die iustiia der weltlichen
Macht zu stehen hat. |